Stammdatenabfrage E-Rechnung

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    Bitte teilen Sie uns Ihre Angaben für die elektronische Rechnungsstellung mit. Ab 2027 gelten verschärfte Vorgaben zur E-Rechnung im B2B-Bereich.

    1. Art des Rechnungsempfängers

    2. Firmendaten / Rechnungsanschrift

    3. Steuerliche Kennzeichen

    Für Unternehmen: USt-IdNr. oder Steuernummer angeben. Die persönliche Steuer-ID (11 Stellen) ist nur bei natürlichen Personen relevant und für B2B-Rechnungen in der Regel nicht erforderlich.

    4. Elektronische Zustellung

    5. Kontakt